Ja, das habe ich mir auch gedacht, dass das mit seiner Krankheit zu tun hat.
Rechtlich ist es jedoch auch so, wenn ein Angesteller unzumutbar (gibt glaube keinen BGE zu diesem Thema, ob das unzumutbar ist) wird, ist eine fristlose Kündigung möglich. Aber ja, wäre auch wenn wir könnten, sehr sehr unschön, sich so zu trennen.
Aber ohne Geständnis oder Beweise wird kaum eine Sperre ausgesprochen worden sein.